


Die Digitalisierung und disruptive Technologien haben auch die Öffentliche Verwaltung erfasst und führen zu einer grundsätzlichen Veränderung und Erweiterung der Möglichkeiten in der Verwaltungsarbeit. Darüber hinaus ergeben sich neue Wege der Kommunikation und der Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Institutionen untereinander sowie mit den Bürgerinnen und Bürgern. Im Zuge der Digitalisierung kann und muss sich die öffentliche Verwaltung neu definieren. Die technologischen Entwicklungen schaffen Raum für stärkere Möglichkeiten zur Zusammenarbeit – sowohl behördenübergreifend als auch zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.
Das E-Government-Gesetz (EGovG) ermöglicht und verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Dieses Vorgehen geht mit der Digitalisierung und einer weitreichenden Förderung der digitalen Verwaltung einher.
Die mitunter wichtigste Konsequenz aus der Reform des Vergaberechts ist die Verpflichtung zum Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel auf allen staatlichen Ebenen. Mit der elektronischen Vergabeplattform des Bundesbeschaffungsamtes (e-Vergabe), die bundes- und europaweite Vergabeverfahren von der Ausschreibung bis zur Zuschlagserteilung elektronisch abwickelt, wurde dieser Forderung bereits Rechnung getragen.
Die Öffentliche Verwaltung steht unter hohem Druck: Sie soll ihre Effizienz steigern und gleichzeitig mit der Digitalisierung anderer Branchen schritthalten. In diesem Kontext spielt die Einführung der E-Akte eine zentrale und entscheidende Rolle für die digitale Transformation.
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